Lebensqualität im Mittelpunkt

Wir sind ein moderner, junger ambulanter Kranken- und Alten Pflegeservice. Wir haben uns ganz bewusst für „Service“ entschieden, da unsere lieben Mitarbeiter bei Ihnen vor Ort, nicht nur eine Dienstleistung erbringen, sondern Lebensqualität schenken. Wir sehen gute Pflege als „Herzensangelegenheit“, die wir mit Professionalität, Empathie und Würde erfüllen. Aber es geht uns um mehr. Unser Ziel ist es, durch unsere Arbeit pflegebedürftigen und kranken Menschen und ihren Angehörigen eine hohe Lebensqualität zu ermöglichen.

Unsere Leistungen im Überblick

Zu den Dienstleistungen, die wir Ihnen anbieten, gehört neben dem betreuten Wohnen auch ein ambulanter Kranken- und Altenpflege-Service. Mit diesem richten wir uns insbesondere an Menschen, die aufgrund ihres Alters oder einer Erkrankung nicht mehr dazu in der Lage sind, das Haus zu verlassen und Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags benötigen. Dabei werden die jeweiligen Tätigkeiten unserer Pflegekräfte täglich vor Ort bei den Pflegenden zu Hause verrichtet, sodass Sie sich auch dann keine Sorgen mehr um das Wohl Ihrer Liebsten machen müssen, wenn Sie nicht die notwendige Zeit aufbringen können, um diese bei den anfallenden Tätigkeiten zu unterstützen.

Die Pflege alter Menschen stellt für sämtliche Pfleger und Pflegerinnen, die bei uns beschäftigt sind, eine echte Herzensangelegenheit dar. Sie verfügen selbstverständlich auch über die benötigten Kenntnisse, um die jeweiligen Aufgaben durchzuführen. So wird die Vergabe von benötigten Medikamenten bei uns zum Beispiel ausschließlich von hierfür ausgebildeten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen vorgenommen, damit es hierbei auf keinen Fall zu Fehlern kommen kann. Wenn Sie uns mit der Pflege eines Angehörigen betrauen, sehen wir darin eine Verpflichtung Ihnen gegenüber, dass wir der uns anvertrauten Person die notwendige Lebensqualität schenken, welche sie verdient. Hierbei vertrauen wir auf einige unverzichtbare, zeitlose Werte wie Nächstenliebe und Respekt, die wir jeder Person entgegenbringen, mit deren Pflege wir von Ihnen beauftragt werden.

Leistungen im Rahmen ärztlicher Verordnungen ( Krankenkasse SGB V)



Die Behandlungspflege nach Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V) umfasst ausschließlich medizinische Leistungen, die von examinierten Pflegekräften bei einem pflegebedürftigen Patienten zu Hause oder in einer stationären Einrichtung (Pflegeheim, Kurzzeitpflege– oder Nachtpflege-Einrichtung) durchgeführt werden, und zwar auf der Basis einer ärztlichen Verordnung.

Die Wundversorgung umfasst Maßnahmen wie die Reinigung, das Verschließen und die
Pflege von offenen Hautverletzungen.

Hier handelt es sich um das Aufziehen, Dosieren und Einbringen von ärztlich
Verordneten Medikamenten.

Je nach Mobilität kann das an und ausziehen
von Kompressionsstrümpfen ab Kl. 1 auch
ärztlich verordnet werden.

Kompressionsverbände werden bei mobilen Patienten zur Abheilung eines Ulcus oder zur Unterstützung des venösen Rückflusses und Lymphabfluss angelegt.

Das tägliche Verabreichen der verordneten Medikamente durch das Pflegepersonal.

Verordnete Medikamente werden ein mal wöchentlich durch Pflegepersonal, in einer
Wochenbox gestellt.

Bei Erst und Neueinstellung eines Diabetes oder zur sog. Intensivierten Insulintherapie nach ärztlichen Behandlungsplan, wird der Blutzucker durch Pflegefachpersonal gemessen.

Bei Erst- oder Neueinstellung eines Hypertonus ( Bluthochdruck).

Durch eine Pflegefachkraft wird nach ärztlicher Anordnung das Legen oder das Wechseln eines Katheters durchgeführt (Ableitung der Harnwege).

Leistungen im Rahmen der Pflegekasse ( SGB XI)



Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben bei häuslicher Pflege Anspruch auf körperbezogene Pflegemaßnahmen und pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie auf Hilfen bei der Haushaltsführung als Sachleistung (häusliche Pflegehilfe). Der Anspruch umfasst pflegerische Maßnahmen in den in § 14 Absatz 2 genannten Bereichen Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
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LEISTUNGSKATALOG SGB 11

Menschen, denen es nicht mehr möglich ist, bewusst Harn oder Stuhl zurückzuhalten, werden als inkontinent bezeichnet. Wir beraten und unterstützen unsere Patienten bei diesem sensiblen Thema.

Körper- und situationsgerechtes Lagern,
Richten des Bettes, Wechseln der Bettwäsche.

Frühstück, Mittagessen oder Abendbrot zubereiten/ anreichen.

Sitz-, Geh- und Stehübungen, Hilfe beim Treppensteigen u.v.m.

Duschen , Waschen, Nagelpflege, Hautpflege u.v.m

Hilfestellung bei Toilettengängen, Inkontinenzmaterial anlegen und wechsel.

Leistungen im Rahmen der Pflegekasse (SGB XI, 45b)



Diese unter § 45b SGB XI festgelegte Hilfe dient dazu, konkrete Aufwendungen, die Pflegebedürftigen bzw. Angehörigen im Zusammenhang mit gewissen Aktivitäten bzw. Leistungen entstehen, zu decken.
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Reinigen der Wohnung, Einkäufe erledigen, Arztbesuche u.v.m

…oder auch einfach mal mit Ihnen einen schönen Nachmittag im Café erleben!