Wie häufig wird ein Beratungstermin durchgeführt?
Die Häufigkeit der Beratungseinsätze richtet sich nach dem Pflegegrad der pflegebedürftigen Person. Bei Pflegegrad 2 und 3 ist ein halbjährlicher Beratungseinsatz vorgesehen, während bei Pflegegrad 4 und 5 dieser quartalsweise stattfinden muss.