MD Begutachtung
Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) ist ein entscheidender Schritt bei der Feststellung des Pflegegrades. Dieser Ratgeber des Flamingo Pflegeservice beleuchtet ausführlich das Begutachtungssystem und die verschiedenen Module, die zur Berechnung der Pflegegrade herangezogen werden. Von der Ermittlung der Pflegegrade bis zu den einzelnen Modulen bietet dieser Ratgeber einen umfassenden Einblick in den Prozess der MD-Begutachtung.
- Wie werden die Pflegegrade berechnet?
- Welche Module gibt es im neuen Begutachtungssystem?
- Modul 1: Mobilität
- Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Modul 4: Selbstversorgung
- Modul 5: Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
- Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Wie werden die Pflegegrade berechnet?
Die Berechnung der Pflegegrade erfolgt auf Grundlage eines Punktesystems. Dabei werden die verschiedenen Module des Begutachtungssystems durch den MD bewertet und entsprechende Punkte vergeben. Je nach Gesamtpunktzahl wird der Pflegegrad festgelegt.
Welche Module gibt es im neuen Begutachtungssystem?
Das Begutachtungssystem umfasst sechs Module, die verschiedene Bereiche der Pflegebedürftigkeit abdecken. Jedes Modul wird einzeln betrachtet und bewertet.
Modul 1: Mobilität
Dieses Modul bezieht sich auf die körperliche Beweglichkeit und Mobilität des Pflegebedürftigen. Es wird geprüft, inwieweit die Person in der Lage ist, sich selbstständig zu bewegen und Fortbewegungshilfen zu nutzen.
Bewertungskriterien:
- Fähigkeit zum selbstständigen Aufstehen und Zubettgehen
- Fortbewegung im Wohnbereich
- Fortbewegung außerhalb des Wohnbereichs
- Treppensteigen
- Nutzung von Gehhilfen
Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Hier wird die geistige Leistungsfähigkeit, die Orientierungsfähigkeit und die Kommunikationsfähigkeit des Pflegebedürftigen bewertet. Dies umfasst auch die Fähigkeit zur selbstständigen Tagesstrukturierung.
Bewertungskriterien:
- Orientierungsfähigkeit
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten im Alltag
- Fähigkeit zur selbstständigen Tagesstrukturierung
- Umgang mit räumlichen und zeitlichen Gegebenheiten
Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Die Begutachtung dieses Moduls betrifft das Verhalten des Pflegebedürftigen in verschiedenen Situationen sowie eventuell vorhandene psychische Problemlagen.
Bewertungskriterien:
- Umgang mit Belastungen und Anforderungen im Alltag
- Verhalten in besonderen Situationen
- Psychische Symptome
Modul 4: Selbstversorgung
In diesem Modul wird geprüft, inwieweit der Pflegebedürftige in der Lage ist, grundlegende Aktivitäten des täglichen Lebens selbstständig durchzuführen, wie beispielsweise das Essen, Trinken oder die Körperpflege.
Bewertungskriterien:
- Ernährung
- Körperpflege
- Toilettennutzung
- An- und Auskleiden
Modul 5: Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
Dieses Modul betrachtet die Fähigkeiten des Pflegebedürftigen im Umgang mit medizinischen Anforderungen, Therapien und den Umgang mit medizinischen Geräten.
Bewertungskriterien:
- Medikamentöse Versorgung
- Therapieeinbindung
- Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen
- Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Belastungen
Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Hier steht die Fähigkeit des Pflegebedürftigen im Mittelpunkt, soziale Kontakte zu pflegen, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und den Alltag eigenständig zu gestalten.
Bewertungskriterien:
- Gestaltung des Alltagslebens
- Pflege sozialer Kontakte
- Teilnahme am gesellschaftlichen Leben
- Selbstständige Lebensführung