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Pflegehilfsmittel | Ratgeberbeitrag Flamingo Pflegeservice

Was sind Pflegehilfsmittel?

Die Unterstützung pflegebedürftiger Menschen geht weit über die pflegerische Betreuung hinaus. Pflegehilfsmittel spielen hierbei eine entscheidende Rolle, indem sie den Alltag erleichtern und die Selbstständigkeit fördern. In diesem Ratgeber des Flamingo Pflegeservice werden Pflegebedürftige, Angehörige und Interessierte umfassend über Pflegehilfsmittel informiert – von der Definition über die Antragsstellung bis hin zur Finanzierung und Beschaffung.

Was sind Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel sind unterstützende Produkte und Geräte, die dazu dienen, die Pflegebedürftigen in ihrem Alltag zu unterstützen. Sie tragen dazu bei, die Selbstständigkeit zu erhalten und erleichtern sowohl pflegebedürftigen Personen als auch ihren Pflegepersonen den Pflegealltag.

Was zählt zu Pflegehilfsmitteln?

Zu den Pflegehilfsmitteln zählen verschiedene Produkte wie Pflegebetten, Rollstühle, Gehhilfen, aber auch Inkontinenzartikel, Badewannenlifte, Aufstehhilfen und viele weitere Hilfsmittel, die den individuellen Bedürfnissen angepasst werden können.

Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel?

Grundsätzlich haben alle Pflegebedürftigen mit anerkanntem Pflegegrad Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Die genaue Auswahl und Verfügbarkeit werden im Rahmen der individuellen Bedarfsermittlung festgelegt.

Wer zahlt die Kosten?

Die Kosten für Pflegehilfsmittel werden von der Pflegekasse übernommen. Dabei wird unterschieden zwischen Pflegehilfsmitteln, die als Sachleistung direkt bereitgestellt werden, und solchen, die als Geldleistung ausgezahlt werden und selbst angeschafft werden können.

Was machen privatversicherte Personen?

Privatversicherte Personen haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel im Rahmen ihrer privaten Pflegeversicherung. Die Regelungen und Leistungen können jedoch je nach Versicherungstarif variieren.

Was kann man tun, wenn der Antrag auf Pflegehilfsmittel abgelehnt wird?

Im Falle einer Ablehnung des Antrags besteht die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen und gegebenenfalls die Unterstützung durch einen Pflegeberater oder Anwalt in Anspruch zu nehmen.

Muss jeden Monat ein neuer Antrag gestellt werden?

Nein, in der Regel muss nicht jeden Monat ein neuer Antrag gestellt werden. Pflegehilfsmittel werden für einen festgelegten Zeitraum bewilligt und können bei Bedarf neu beantragt werden.

Besteht der Anspruch auf Pflegehilfsmittel auch wenn die Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst erfolgt?

Ja, der Anspruch auf Pflegehilfsmittel besteht unabhängig davon, ob die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst erfolgt. Die individuellen Bedürfnisse und der Pflegebedarf werden dabei berücksichtigt.

Wo kann man Pflegehilfsmittel kaufen?

Pflegehilfsmittel können in Sanitätshäusern, Apotheken oder spezialisierten Fachgeschäften erworben werden. Zudem besteht die Möglichkeit, die Pflegehilfsmittel online zu bestellen.

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