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Kombinationsleistung | Ratgeberbeitrag Flamingo Pflegeservice

Kombinationsleistung von Pflegegeld und Pflegesachleistungen

Die Wahl der geeigneten Pflegeleistungen ist für Pflegebedürftige und deren Angehörige von zentraler Bedeutung, um eine bestmögliche Versorgung sicherzustellen. Im Kontext dieser Entscheidungen gewinnen Kombinationsleistungen, bestehend aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen, zunehmend an Relevanz. Unser Pflegeratgeber bietet in diesem Beitrag einen umfassenden Einblick in die Thematik der Kombinationsleistungen. 

Wer hat Anspruch auf Kombinationsleistungen?

Kombinationsleistungen stehen grundsätzlich allen Pflegebedürftigen zur Verfügung, die den festgelegten Pflegegrad erreicht haben. Dies umfasst Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz sowie solche mit körperlichen Beeinträchtigungen. Die genauen Voraussetzungen können individuell variieren und sollten im Rahmen einer Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) ermittelt werden.

Wie erhält man die Kombinationsleistung?

Die Beantragung von Kombinationsleistungen erfolgt bei der zuständigen Pflegekasse. Hierbei sind detaillierte Angaben zu den Pflegebedürfnissen sowie eine ärztliche Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit notwendig. Nach positiver Prüfung durch den MDK wird der Pflegegrad festgelegt, und die Kombinationsleistungen können in Anspruch genommen werden.

Bin ich an meine Entscheidung für die Kombinationsleistung gebunden?

Die Entscheidung für Kombinationsleistungen ist nicht zwingend endgültig. Pflegebedürftige haben die Möglichkeit, ihre Wahl zu überdenken und gegebenenfalls zu ändern. Dies kann insbesondere relevant sein, wenn sich die Pflegesituation verändert oder zusätzlicher Bedarf entsteht. Die Pflegekasse sollte in solchen Fällen frühzeitig informiert werden.

Wie hoch ist das Pflegegeld bzw. die Pflegesachleistung?

Die Höhe der Kombinationsleistungen variiert je nach Pflegegrad und individuellem Bedarf. Das Pflegegeld richtet sich nach den festgelegten Beträgen pro Pflegegrad. Die Pflegesachleistungen setzen sich aus den entsprechenden Sachleistungsbeträgen zusammen. Eine genaue Aufschlüsselung und Berechnung erfolgt durch die Pflegekasse.

Wie wird die Kombinationsleistung berechnet?

Die Berechnung der Kombinationsleistung erfolgt anhand der individuellen Pflegebedürfnisse und des Pflegegrades. Sowohl das Pflegegeld als auch die Pflegesachleistungen werden in Abhängigkeit von der festgestellten Pflegebedürftigkeit berechnet. Dabei spielen Faktoren wie der Grad der Selbstständigkeit, die Art der benötigten Hilfe sowie zusätzliche Beeinträchtigungen eine Rolle.

Fallbeispiel für die Berechnung der Kombinationsleistungen

Um die theoretischen Informationen zu veranschaulichen, betrachten wir ein Fallbeispiel: Herr Müller, Pflegegrad 3, benötigt sowohl Unterstützung bei der Grundpflege als auch bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten. Die Pflegekasse ermittelt aufgrund dieser Bedarfe sowohl das Pflegegeld als auch die Pflegesachleistungen, die Herr Müller monatlich zustehen.

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