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Entlastungbetrag | Ratgeberbeitrag Flamingo Pflegeservice

Entlastungsbetrag

Die Pflege eines geliebten Menschen ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die oft nicht nur körperlichen, sondern auch emotionalen und organisatorischen Einsatz erfordert. Um Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen eine finanzielle Erleichterung im Pflegealltag zu bieten, wurde der Entlastungsbetrag eingeführt. Dieser Betrag dient dazu, zusätzliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, sei es durch professionelle Dienstleistungen oder durch die Förderung von Betreuungs- und Entlastungsleistungen.

Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbeitrag?

Der Entlastungsbetrag steht Pflegebedürftigen aller Pflegegrade zu. Insbesondere richtet er sich an Personen, die in ihrer häuslichen Umgebung betreut werden und Unterstützung bei der Bewältigung ihres Alltags benötigen. Angehörige, die diese Pflege erbringen, können ebenfalls den Entlastungsbetrag in Anspruch nehmen.

Wie hoch ist der Anspruch?

Der Entlastungsbetrag beträgt monatlich bis zu 125 Euro und kann zur Finanzierung von Betreuungs- und Entlastungsleistungen genutzt werden. Diese finanzielle Unterstützung ermöglicht es Pflegebedürftigen, zusätzliche Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, um den Pflegealltag zu erleichtern.

Für welche Leistungen kann der Entlastungsbetrag verwendet werden?

Der Entlastungsbetrag kann für eine Vielzahl von Leistungen genutzt werden, darunter Betreuung und Aktivierung, Alltagsbegleitung, Unterstützung bei der Haushaltsführung, sowie die Organisation von Freizeitaktivitäten. Dies ermöglicht Pflegebedürftigen eine individuelle Anpassung an ihre Bedürfnisse.

Was passiert, wenn das Geld nicht aufgebraucht wurde?

Nicht in Anspruch genommene Beträge des Entlastungsbetrags können bis zum Ende des Kalenderjahres angespart werden. Diese Möglichkeit eröffnet die Chance, etwaige Übertragungen für besondere Anlässe oder zusätzliche Bedarfe zu nutzen.

Wer darf Betreuungs- und Entlastungsleistungen erbringen?

Betreuungs- und Entlastungsleistungen können von verschiedenen Anbietern erbracht werden. Neben professionellen Pflegediensten können auch Angehörige oder ehrenamtliche Personen diese Leistungen übernehmen. Wichtig ist dabei, dass die Leistungserbringer entsprechend qualifiziert und zugelassen sind.

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