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Verhinderungspflege | Ratgeberbeitrag Flamingo Pflegeservice

Verhinderungspflege

Die häusliche Pflege eines geliebten Menschen ist eine bedeutende, jedoch mitunter auch fordernde Aufgabe. Damit Pflegepersonen die notwendige Unterstützung und Verschnaufpausen erhalten, wurde die Verhinderungspflege ins Leben gerufen. Diese Leistung der Pflegeversicherung bietet die Möglichkeit, zeitweise eine Vertretung in der Pflege einzusetzen, wenn die Hauptpflegeperson selbst verhindert ist oder eine Auszeit benötigt. 

Was ist Verhinderungspflege?

Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die es ermöglicht, die häusliche Pflege zeitweise zu unterbrechen. Sie kommt zum Einsatz, wenn die Pflegeperson vorübergehend ausfällt oder eine Auszeit benötigt.

Welche Voraussetzungen müssen für die Verhinderungspflege erfüllt werden?

Um Verhinderungspflege in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu zählen unter anderem die Notwendigkeit der Pflege, die häusliche Pflegesituation sowie die zeitliche Begrenzung der Verhinderung.

Wie hoch sind die Leistungen bei der Verhinderungspflege?

Die Leistungen der Verhinderungspflege sind auf maximal 1.612 Euro pro Kalenderjahr begrenzt. Die genaue Höhe richtet sich nach den individuellen Pflegegraden und kann flexibel für unterschiedliche Leistungen eingesetzt werden.

Welche Leistungen zählen zur Verhinderungspflege?

Zur Verhinderungspflege gehören Leistungen wie die Übernahme der Pflege durch einen professionellen Pflegedienst, die Betreuung durch Angehörige oder Freunde, sowie die Unterstützung bei hauswirtschaftlichen Aufgaben.

Wer kann die Vertretung durchführen?

Die Vertretung in der Verhinderungspflege kann durch einen professionellen Pflegedienst, einen anderen Angehörigen oder auch durch ehrenamtliche Helfer durchgeführt werden. Wichtig ist, dass die vertretende Person die nötige Qualifikation und Erfahrung mitbringt.

Wie lange kann die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden?

Die Verhinderungspflege kann grundsätzlich bis zu sechs Wochen im Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verlängerung auf bis zu acht Wochen möglich.

Kann die Verhinderungspflege aufgeteilt werden?

Ja, die Verhinderungspflege kann flexibel aufgeteilt werden. Pflegebedürftige haben die Möglichkeit, die Leistungen innerhalb des Kalenderjahres nach Bedarf zu nutzen, sei es für einen zusammenhängenden Zeitraum oder auf mehrere Abschnitte verteilt.

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