Welche Leistungen stehen mir bei Pflegegrad 5 zu?
- Kriterien und Voraussetzungen
- Wie viel Geld steht mir zu?
- Pflegesachleistungen und PflegegeldWie viel Geld steht mir zu?
- Betreuungsleistung
- Kurzzeitpflege
- Verhinderungspflege
- Stationäre Tagespflege- und Nachtpflege
- Zuschuss für Wohnraumanpassung
- Medizinische Hilfsmittel bzw. Pflegehilfsmittel
- Kostenlose Beratung & Beratungsbesuche
- Rentenbeitragszahlung für Pflegepersonen
Kriterien und Voraussetzungen
Um Pflegegrad 5 zu erhalten, muss eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) erfolgen. Hierbei wird der Grad der Selbstständigkeit in sechs Bereichen bewertet:
- Mobilität
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Für Pflegegrad 5 müssen zwischen 90 und 100 Punkte erreicht werden.
Wie viel Geld steht mir zu?
Pflegesachleistungen und Pflegegeld
Bei Pflegegrad 5 stehen Ihnen folgende Leistungen zu:
- Pflegegeld: 901 Euro pro Monat, wenn die Pflege durch Angehörige oder ehrenamtliche Pflegepersonen erfolgt.
- Pflegesachleistungen: Bis zu 2.095 Euro pro Monat, wenn die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst erbracht wird.
Betreuungsleistung
Kurzzeitpflege
Verhinderungspflege
Stationäre Tagespflege- und Nachtpflege
Zuschuss für Wohnraumanpassung
Personen mit Pflegegrad 5 können einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen erhalten. Diese Zuschüsse dienen dazu, das Wohnumfeld den Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person anzupassen, z.B. durch den Einbau von Rampen oder die Anpassung des Badezimmers.
Medizinische Hilfsmittel bzw. Pflegehilfsmittel
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 haben Anspruch auf medizinische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel. Dazu zählen beispielsweise Gehhilfen, Pflegebetten oder Notrufsysteme. Diese Hilfsmittel unterstützen die Selbstständigkeit und Sicherheit im Alltag.
Kostenlose Beratung & Beratungsbesuche
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 haben Anspruch auf kostenlose Beratungsbesuche durch zugelassene Pflegedienste. Diese Besuche dienen der Sicherstellung und Verbesserung der Pflege und bieten Unterstützung und Beratung für die pflegenden Angehörigen. Diese Beratungen müssen halbjährlich in Anspruch genommen werden, wenn Pflegegeld bezogen wird.