Welche Leistungen stehen mir bei Pflegegrad 1 zu?
- Kriterien und Voraussetzungen
- Wie viel Geld steht mir zu?
- Pflegesachleistungen und PflegegeldWie viel Geld steht mir zu?
- Betreuungsleistung
- Kurzzeitpflege
- Verhinderungspflege
- Stationäre Tagespflege- und Nachtpflege
- Zuschuss für Wohnraumanpassung
- Medizinische Hilfsmittel bzw. Pflegehilfsmittel
- Kostenlose Beratung & Beratungsbesuche
- Rentenbeitragszahlung für Pflegepersonen
Kriterien und Voraussetzungen
Um Pflegegrad 1 zu erhalten, muss eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) erfolgen. Hierbei wird der Grad der Selbstständigkeit in sechs Bereichen bewertet:
- Mobilität
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Für Pflegegrad 1 müssen zwischen 12,5 und unter 27 Punkte erreicht werden.
Wie viel Geld steht mir zu?
Pflegesachleistungen und Pflegegeld
Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld. Jedoch steht Ihnen ein Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro pro Monat zu. Dieser Betrag kann für verschiedene Dienstleistungen genutzt werden, die den Alltag erleichtern, wie z.B. Unterstützung im Haushalt oder bei der Betreuung.
Betreuungsleistung
Der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich kann für Betreuungs- und Entlastungsleistungen verwendet werden. Diese umfassen beispielsweise Alltagsbegleitung, Hilfe bei Besorgungen oder Unterstützung im Haushalt.
Kurzzeitpflege
Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende stationäre Pflege, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist. Bei Pflegegrad 1 besteht zwar kein grundsätzlicher Anspruch auf Kurzzeitpflege, jedoch kann in Ausnahmefällen eine Kostenerstattung erfolgen.